

Rathaus am 23.09.2026 von 08:30 Uhr bis 10:30 Uhr geschlossen
Das Rathaus ist am Mittwoch, den 23.09.2026 von 08:30 Uhr bis 10:30 Uhr wegen einer Mitarbeiterschulung der Verwaltung geschlossen.
Bitte berücksichtigen Sie dies bei den persönlichen Planungen (insbesondere für die rechtzeitige Beantragung von Reisedokumenten oder für Meldevorgänge).
Wegen Extrem-Niedrigwasser: Entnahme von Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz und Entnahme von Grundwasser eingeschränkt
Das Landratsamt Passau verbietet per Allgemeinverfügung (zusätzlich zu dem letzte Woche verfügten Entnahmeverbot aus Oberflächengewässern) mit sofortiger Wirkung die Entnahme von Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz sowie von Grundwasser im Landkreis Passau zu folgenden Zwecken:
Das Verbot gilt bezüglich Grundwasser sowohl für erlaubnisfreie Grundwasserentnahmen als auch für Entnahmen mit wasserrechtlicher Zulassung.
Die meisten gewerblichen, gartenbaulichen und landwirtschaftlichen Nutzungen wie Feldbewässerungen oder die Wasserentnahme zu Produktionszwecken aus dem Grundwasser mit einer bestehenden Erlaubnis sind davon nicht betroffen, sofern diese nicht im Widerspruch zu den vorgenannten Verboten stehen. Unberührt von dem Verbot bleibt außerdem die Entnahme und Nutzung von gesammeltem Regenwasser beispielswiese aus Zisternen o.ä.
Das Verbot ist bis zum 15.09.2026 befristet. Sofern die Niedrigwassersituation über den 15.09.2026 fortbesteht, kann die Frist verlängert werden. Sofern sich die Wassersituation vor Ablaufen der Frist entsprechend verbessert, wird das Verbot aufgehoben. Dies wird öffentlich bekanntgegeben.
Auf Antrag kann eine Ausnahme erteilt werden, sofern die Wasserentnahme wasserwirtschaftlich vertretbar ist und überwiegend dem Wohl der Allgemeinheit dient oder das Verbot im Einzelfall zu einer besonderen Härte führt.
Grundlage des Verbots ist eine fachliche Feststellung durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, wonach aufgrund der extremen Niedrigwassersituation kurzfristiger Handlungsbedarf besteht, um die Grundwasservorkommen im gesamten Landkreis nicht dauerhaft zu schädigen.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landkreises Passau einzusehen.
Wohnsitzanmeldung und Gewerbeanzeige online
Auf der Seite
https://www.hofkirchen.de/index.php/buergerservice-online.html
sind ab sofort die Wohnsitzanmeldung (unter "Formulare Einwohnermeldeamt")
und
die Gewerbeanzeige (unter "Formulare Gewerbewesen")
im online-Verfahren möglich.
Gerne kann dieser Service bequem von zu Hause genutzt werden.
Bauparzelle im Baugebiet „WA Gsteinach“ in Garham zu verkaufen
Im Neubaugebiet „WA Gsteinach“ kann die Parzelle „Gsteinacher-Höhe 7“ (= Parzelle Nr. 4 im Bebauungsplan 930-24 2024.10.15 BPL WA Gsteinach 01_PLAN) mit insgesamt 444 m² und zu einem Preis von 125,00 Euro/m² (vollerschlossen) oder 55.500 Euro erworben werden.
Zur Vormerkung als Interessent senden Sie bitte Ihr Bewerbungsformular (Homepage unter)
https://www.hofkirchen.de/images/ortsrecht/Richtlinien_zur_Vergabe_von_Baugrundstuecken_Formular.pdf
bis 15.02.2026 an das Bauamt (
Für weitere Informationen (Bebaubarkeit usw.) erteilt Frau Bauer Auskünfte unter Tel. 08545 - 9718-13.
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