Weitere Informationen auf Anfrage an
Herrn 1. Bürgermeister Wilhelm Wagenpfeil Tel.: 08545/9718-26
Auszug aus dem Bebauungsplan "Gewerbegebiet Hofkirchen BA II":

Planliche Festsetzungen (PDF-Datei 614 KB)
Textliche Festsetzungen (PDF-Datei 766 KB)
Bebauungs- und Grünordnungsplan (PDF-Datei 5,22 MB)

Informationen zum Gewerbegebiet Hofkirchen II:
Größe:
Insgesamt 29.100 qm, davon sind derzeit noch 22.200 qm Gewerbefläche frei
Erweiterungsmöglichkeiten:
Nach dem Flächennutzungsplan sind Erweiterungsmöglichkeiten nach Norden,
Süden und Westen gegeben.
Grundstückspreis:
Der Markt Hofkirchen bietet die Gewerbeflächen voll erschlossen und preisgünstig an.
Weitere Auskünfte erteilt Herr Bürgermeister Wagenpfeil auf Anfrage unter 08545/9718-26 oder 0175/2567622.
Besonderheiten:
Das GE Hofkirchen liegt im Fördergebiet des GA-Programms. Dieses bietet Förderungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für den nördlichen Landkreis Passau.
Hier gelten bei Investitionen bevorzugte Förderkonditionen.
Der Zuschuss in GA-Gebieten beträgt für "kleine und mittlere Unternehmen" bis 28 % für "größere Unternehmen bis zu 18 %!
Nähere Auskünfte erteilen der Markt Hofkirchen (Bürgermeister Wagenpfeil, Tel.: 08545/9718-26 oder 0175/2567622) und die Regierung von Niederbayern (Herr Werrlein, Tel.: 0871/808-1304).
Im Gewerbegebiet Hofkirchen II ist die Errichtung einer Betriebsleiterwohnung zulässig.
Verkehrsanbindung des Gewerbegebiets Hofkirchen:
Entfernung des Gewerbegebiets Hofkirchen II